Die Texte der Schüler, die zu bestimmten Sachthemen erarbeitet wurden, sind mit angefügt. Jeder
Schüler hat selbst den Text erarbeitet und auch die Gestaltung der Schautafel vorgenommen.
Mit einfachen Mitteln wurde das jeweilige Verbrechen in Form einer Collage dokumentiert.
Entdeckung:
Als Vormundschaftsrichter in Brandenburg/Havel bekam Lothar Kreyssig im Frühsommer 1940 mehrfach Aktenstücke vorgelegt,
in denen Vormünder
und Pfleger von Geisteskranken berichteten, dass sie überraschend die Nachricht vom Tod ihrer Pfleglinge erhalten hätten.
Die formelhaften
Schreiben kamen alle aus einer Anstalt, aus Hartheim. Mit "bürokratisch-teutonischer Gründlichkeit" so Kreyssig, wurde den
Vormundschaftsgerichten das Ableben der Opfer, soweit diese entmündigt waren, mitgeteilt. Bei ihm weckte die Häufung
dieser Todesfälle den
Verdacht, dass eine umfassende Vernichtungsaktion im Gange war. Die meisten Vormundschaftsrichter legten die Todesurkunde ohne weitere
Nachforschungen zu den Akten. Etwa 1400 Vormundschaftsrichter gab es zu dieser Zeit.
Anzeige:
Kreyssig meldete das, was ihm zu Ohren gekommen war, dem Reichsjustizminister Franz Gürtner. Dieser Protestbrief ist ein Dokument
tapfersten
Widerstandes. Es sei ihm kaum mehr zweifelhaft, obwohl er nur Beweisanzeichen habe, dass die Kranken schubweise getötet werden.
Er stellte fest,
falls Euthanasiemorde vollzogen werden, geschehen diese ohne Gesetz. Bei einem rechtsgeordneten Verfahren bestehe die Möglichkeit,
dass z. B.
die Angehörigen gehört werden oder dass Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden können.
Die Geisteskranken mit ihren Vormündern
befinden sich in einer Rechtslosigkeit und hätten dadurch keinen Rechtsanspruch. Somit bestünde keine Möglichkeit
für einen Rechtsfrieden.
Der Reichsjustizminister verzögerte die Beantwortung des Schreibens.
Daraufhin erstattete er Anzeige wegen Mordes gegen den Leiter der Kanzlei des Führers Philipp Bouhler, der mit der
Durchführung der
Mordaktionen beauftragt war. Auch auf diese Anzeige gegen Reichsleiter Bouhler bekam Kreyssig keine Antwort Die Justiz ignorierte die
Anstaltsmorde völlig.
Verbot:
Im August 1940 suchte Kreyssig die Landesanstalt Görden, die ihm als Vormundschaftrichter unterstand, auf und untersagte die
Verlegung aller
unter seiner vormundschaftlichen Obhut stehenden Patienten. Er sprach ein striktes Verlegungsverbot von Anstaltsinsassen aus. Er wusste
nicht,
dass in dieser Anstalt bereits am 18.1.1940 die ersten Probemorde stattfanden, um die Durchführbarkeit und den technischen Ablauf
der Tötung
mit Kohlenmonoxyd zu testen.
Entlassung:
Am 24. August 1941 stoppte Hitler, unter dem Eindruck der Proteste und der erheblichen Unruhen in der Bevölkerung, die Mordaktion.
Bis dahin
waren mehr als 70.000 geistig Behinderte und Kranke vergast worden. Gemäß § 71 des Deutschen Beamtengesetzes vom
26. Januar 1937 (DBG) konnte
Hitler einen Beamten in den Ruhestand versetzen, wenn dieser "nicht mehr die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit
für den
nationalsozialistischen Staat eintreten wird". So wurde Kreyssig aus dem Richteramt entfernt. Nach seiner Entlassung widmete er sich
in der
Mark Brandenburg ganz der ökologischen Landwirtschaft. Lothar Kreyssig war damals 43 Jahre alt.
Nach 1945:
Nach dem Krieg, wagte er einen Neuanfang. Als Konsistorialpräsident und Präses half er beim Wiederaufbau der
evangelischen Kirche in der
sowjetischen Besatzungszone, dann in der DDR. Viele gesamtdeutsche kirchliche Einrichtungen und Initiativen sind durch ihn begründet
oder
geprägt worden. Lothar Kreyssig war von charismatischer Kraft und hatte die Gabe, Menschen für das Gute zu ermutigen.